Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2025
Sonstiges
11.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2024
Sonstiges
26.08.2019
Termine
12.12.2018
Sonstiges
03.12.2018
Eröffnungen
22.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
26.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.12.2014 bis zum 31.12.2014
18.02.2015
Neueintragungen